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   FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 365/2004   

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FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 365/2004 (https://dejure.org/2006,17164)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 04.04.2006 - I 365/2004 (https://dejure.org/2006,17164)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 04. April 2006 - I 365/2004 (https://dejure.org/2006,17164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen des mit dem Wechsel des Verwaltungsanwesens verbundenen Ortswechsels der Stadtwerke auf die Bewertung und Zuordnung des Betriebsvermögens; Zuordnung der "Alten Stadtwerke" zum Betriebsvermögen der Stadtwerke; Voraussetzungen eines Betriebs gewerblicher Art ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 4 § 8 Abs. 1 § 3 Abs. 3 S. 2
    Betriebsvermögen bei Vermietung im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art.

  • rechtsportal.de

    KStG § 4 § 8 Abs. 1 § 3 Abs. 3 S. 2
    Betriebsvermögen bei Vermietung im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsvermögen bei Vermietung im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 432
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.03.1984 - I R 223/80

    Zur Anerkennung von Miet- bzw. Pachtverträgen zwischen Trägerkörperschaft und

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 365/04
    Das Urteil des BFH vom 14.03.1984 I R 223/80, BStBl II 1984, 496 zur Anerkennung von Mietverträgen stehe dieser Beurteilung nicht entgegen.

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BFH - Urteil in BStBl II 1984, 496 ) können der Besteuerung Miet- bzw. Pachtverträge nicht zugrunde gelegt werden, mit denen die Trägerkörperschaft dem BgA Wirtschaftsgüter überlässt, die für den BgA eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellen.

    Der vom Gesetzeszweck gebotenen Gleichstellung entspricht vielmehr die Auslegung, nach der die eine wesentliche Grundlage darstellenden Wirtschaftsgüter, die die Trägerkörperschaft dem BgA überlässt, steuerlich zum Betriebsvermögen des Betriebs gewerblicher Art. zu rechnen sind (BFH-Urteil in BStBl II 1984, 496 ).

  • BFH, 23.10.1996 - I R 1/94

    Hausmüllentsorgungseinrichtung kein Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 365/04
    Unter Ausübung öffentlicher Gewalt sind Tätigkeiten zu verstehen, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und vorbehalten sind (BFH-Urteil vom 23.10.1996 I R 1-2/94, BStBl II 1997, 139 ).

    Schaltet sich die Körperschaft durch ihre Einrichtungen hingegen in den allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ein und entfaltet sie eine Tätigkeit, die sich ihrem Inhalt nach von der Tätigkeit eines privaten gewerblichen Unternehmers nicht wesentlich unterscheidet, so ist die Ausübung öffentlicher Gewalt ausgeschlossen (BFH-Urteil in BStBl II 1997, 139 ).

  • BFH, 24.04.2002 - I R 20/01

    Überführung von Wirtschaftsgütern in Hoheitsbereich

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 365/04
    Auch wenn die Rechtsprechung für die steuerliche Beurteilung das Verhältnis zwischen BgA und Trägerkörperschaft grundsätzlich dem Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter gleichstellt (BFH-Urteil vom 24.04.2002 I R 20/01, BStBl II 2003, 412 ), so handelt es sich doch bei dem BgA und der Trägerkörperschaft zivilrechtlich um einen einheitlichen Rechtsträger, der das Wirtschaftsgut nicht durch Rechtsakt in den einen oder anderen Bereich übertragen kann.

    Diese Rechtsprechung verhindert eine Verlagerung von Ausgaben in den steuerpflichtigen BgA bei gleichzeitiger Nichterfassung der Einnahmen und stillen Reserven bei der steuerbefreiten Körperschaft des öffentlichen Rechts (BFH-Urteil in BStBl II 2003, 412 ).

  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 365/04
    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteil vom 11.12.1991 I R 49/90, BStBl. II 1992, 434).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 365/04
    In der Regel ist eine Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 16.03.1967 I 261/63, BStBl. III 1967, 626).
  • BFH, 25.01.2005 - I R 63/03

    Abgrenzung Betrieb gewerblicher Art/Hoheitsbetrieb: Vermessungsamt und

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 365/04
    Kennzeichnend dafür ist die Erfüllung spezifisch öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind, staatlichen Zwecken dienen und zu deren Annahme der Leistungsempfänger aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist (BFH-Urteil vom 25.01.2005 I R 63/03, BStBl II 2005, 501 ).
  • BFH, 25.01.2005 - I R 8/04

    Beitrittsaufforderung an das BMF: vGA bei strukturell dauerdefizitärem Betrieb

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 365/04
    Durch die grundsätzliche Gleichstellung des Verhältnisses zwischen einer Trägerkörperschaft und ihrem BgA mit dem zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern ist auch bei der Gewinnermittlung des BgA zu prüfen, ob sein Betriebsvermögen zugunsten des übrigen Vermögens der Trägerkörperschaft gemindert wurde und dies auf Gründen beruht, die ihre Ursache im fehlenden Interessengegensatz der Beteiligten haben (BFH-Beschluss vom 25.01.2005 I R 8/04, BFH/NV 2005, 986 ).
  • BFH, 07.11.2007 - I R 52/06

    Öffentliche Toilettenanlage als Betriebsvermögen eines Wochenmarkts

    a) Es kann im Streitfall dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Betriebe gewerblicher Art im Einzelnen über gewillkürtes Betriebsvermögen verfügen können (vgl. hierzu bisher Senatsbeschluss vom 25. Juli 2002 I B 52/02, BFH/NV 2002, 1341 zur Einlage von Aktien; offenlassend Senatsurteil vom 27. Juni 2001 I R 82-85/00, BFHE 195, 572, BStBl II 2001, 773; gewillkürtes Betriebsvermögen weitgehend zulassend FG Nürnberg, Urteil vom 4. April 2006 I 365/2004, EFG 2007, 432).

    In jedem Fall ist nämlich eine Zuordnung zum Betriebsvermögen nur bei solchen Wirtschaftsgütern möglich, die nicht ausschließlich der hoheitlichen Tätigkeit der Trägerkörperschaft dienen (hierzu ausführlich FG Nürnberg in EFG 2007, 432; vgl. auch Heger in Gosch, KStG, § 4 Rz 155; Krämer in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 4 KStG Rz 152; Gastl, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2004, 323, 324).

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